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AGB

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich:

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

 

§ 2 Eigentum:

Für alle gemieteten Geräte und Materialien verbleibt die Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG uneingeschränkt Eigentümer. Weiterveräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen sind nicht zulässig und der Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG gegenüber unwirksam. 

 

§ 3 Gebrauchsüberlassung an Dritte:

Der Kunde ist weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt. 

 

§ 4 Angebot, Auftrag, Vertrag:

Angebote von Klangbild VT GmbH und Co. KG sind freibleibend. Ein Auftrag kommt zustande, wenn ein Kunde ein Angebot schriftlich bestätigt. Erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung von Klangbild VT GmbH und Co. KG, kommt ein Vertrag zustande.

 

§ 5 Stornos:

Im Falle einer kundenseitigen Stornierung berechnen wir folgende Gebühren:
Storno bis 30 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 30% der vereinbarten Vergütung.
Storno bis 14 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 50% der vereinbarten Vergütung.
Storno bis 7 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 70% der vereinbarten Vergütung.
Storno bis 2 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 90% der vereinbarten Vergütung.

 

§ 6 Preise:

1. Für größere Angebote die nicht bestätigt werden, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung.

2. Produktionsbesprechnungen und Ortsbesichtigungen werden berechnet.

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung:

1. Klangbild VT GmbH und Co. KG leistet Gewähr dafür, dass die vermietete Anlage funktionstüchtig ist und verpflichtet sich, sie während der Mietdauer in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Ist ein Anlagenteil funktionsuntüchtig, so ist der Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben oder ein anderes, gleichartiges Anlagenteil zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, so ist der Kunde von der Entrichtung des Mietzinses für dieses Anlageteil von dem Tage an befreit, an dem er etwaige Mängel der Anlage und deren Gebrauchsunfähigkeit der Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG mitteilt. Der Kunde ist gehalten, die Anlage zwecks Durchführung der Reparatur oder des Austausches auf eigene Kosten in die Geschäftsräume von der Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG zu schaffen. Die Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG haftet im Falle einer Funktionsuntüchtigkeit von Mietgeräten nur für typische und vorhersehbare Folgeschäden. Im Übrigen ist die Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen.

2. § 536 BGB findet auf das Mietverhältnis keine Anwendung. § 536a BGB findet nur Anwendung bei grobem Verschulden durch die Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG oder ihr zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliches Mietmaterial für den Schadens-, Verlust- und Diebstahlfall zu versichern. 

4. Gegen eine Gebühr von 5% des Auftragswertes kann eine solche Versicherung durch die Klangbild VT abgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung beträgt in diesem Fall 1000,00€.

5. Im Rahmen der Vermietung von technischem Equipment (Dry Hire) haftet der Kunde für Beschädigungen oder Verlust des Materials. Bei Veranstaltungen haftet der Kunde für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen.

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§ 8 Überlassung und Rückgabe:

Die Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG ist berechtigt, die Überlassung der Mietsache von der Zahlung eines angemessenen Mietvorschusses und einer Kaution abhängig zu machen. Der Kunde darf die Rückgabe der Mietsache nicht von der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts abhängig machen. Die Mietsache ist nach Vertragsablauf ohne besondere Aufforderung an die Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG zurückzugeben und zwar in dem Zustand, in welchem sie der Kunde erhalten hat.

Bei Selbstabholung stehen die Geräte ab 12.00 Uhr zur Abholung bereit. Die Rückgabe muss zum vereinbarten Datum zwischen 11.00 Uhr und 11.30 Uhr erfolgen. Überlassung und Rückgabe der Mietsache erfolgen jeweils in den Geschäftsräumen der Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG. Bei verspäteter Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, pro verspäteten Tag den jeweiligen Tagesmietpreis zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Besteht Streit zwischen den Parteien, wer eine Verschlechterung oder den Untergang der Mietsache zu vertreten hat, so trifft die Beweislast den Mieter. 

 

§ 9 Aufrechnungsverbot und Zahlungsverzug:

1. Auf das Recht zur Aufrechnung verzichtet der Kunde, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit nicht die Aufrechnung mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung geltend gemacht wird.

2. Ist der Kunde trotz Zahlungsaufforderung mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug, so kann die Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG das Mietverhältnis fristlos kündigen. 

 

§ 10 Vertragswidriger Gebrauch und Schadensersatzpflicht des Kunden:

1. Im Falle des vertragswidrigen Gebrauchs ist die Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG zur fristlosen Kündigung berechtigt.

2. Für entstandene Schäden an der Mietsache oder bei Verlust der Mietsache ist vom Kunden Ersatz zu leisten. Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden sowie den Mietausfall bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur. Die Haftung für die Mietsache beginnt mit der Abholung bei der Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG bzw. bei der Anlieferung und endet bei Rückgabe bzw. nach Abholung. Dies gilt auch für den Fall, dass zur Bedienung der Geräte eigenes oder beauftragtes Personal der Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG vor Ort ist. Ausgenommen davon sind Beschädigungen an Geräten oder Materialien, die vom Personal direkt verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, während der Mietdauer eine Versicherung für von ihm zu vertretende Schäden abzuschließen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen:

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma Klangbild VT GmbH und Co. KG. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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